Potential bei transaktionsbezogener Anlageberatung
Wenn es um die Einführung oder Überarbeitung von Dienstleistungen im Bereich der Anlageberatung bei Banken geht, entnehme ich regelmässig aus Gesprächen mit Anlageberatern, dass Anlagekunden häufig daran interessiert seien, lediglich Beratungsempfehlungen zu einzelnen Finanzinstrumenten zu erhalten.
Christoph Buck
Nun bietet die Anlageberatung nach dem neuen Finanzdienstleistungsgesetz in der Schweiz (FIDLEG) mit der sogenannten transaktionsbasierten Anlageberatung Hand dafür. Nach meiner Wahrnehmung verzichtet die Mehrheit der Schweizer Banken auf diese Dienstleistungsform.
Wieso ist dem so? Sind die Abgrenzungskriterien in der Rechtsprechung gegenüber der portfoliobezogenen Beratung zu schwammig? Ist eine entsprechende Umsetzung zu aufwendig?
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, müssen wir zunächst einen Blick auf die Ausführungen des Regulators werfen.
Rechtliche Grundlagen
Nachstehende Ausführungen beleuchten Teilaspekte des FIDLEG und dienen als Basis möglicher Umsetzungsformen der transaktionsbezogenen Anlageberatung.
Das FIDLEG unterscheidet im Anlagegeschäft im Wesentlichen zwischen den nachfolgenden Dienstleistungsausprägungen:
- Execution only
- Vermögensverwaltung
- Anlageberatung
Im Execution only Geschäft entscheiden die Kunden autonom (das heisst ohne Empfehlung der Bank) über die Wahl und Verwendung von Finanzinstrumenten für ihre Portfolios. Im Gegensatz dazu zeichnet sich die Anlageberatung dadurch aus, dass die Kunden die Anlageentscheide selbst treffen, die Banken bzw. Anlageberater ihnen jedoch dabei beratend zur Seite stehen.
Die Anlageberatung wiederum wird unter dem FIDLEG* zusätzlich in zwei Unterarten differenziert:
- Portfoliobezogene Anlageberatung
- Transaktionsbezogene Anlageberatung
Portfoliobezogene Anlageberatung
- Bei der portfoliobezogenen Anlageberatung wird eine Beratung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios vorgenommen.
- Für als Privatkunden klassifizierte Anleger müssen die Finanzdienstleister zunächst deren Risikoprofile über Eignungsprüfungen (beinhaltet die Erhebung [typischerweise fragebogenbasiert] von finanziellen Verhältnissen, Anlageziele und Kenntnisse und Erfahrungen zur Finanzdienstleistung) erheben.
- Aus den erhaltenen Antworten werden für die Privatkunden Risikoprofile abgeleitet, welche wiederum mit passenden strategischen Anlageallokationen (Musterstrategien) verknüpft werden.
- Anhand der ermittelten Musterstrategien können die Anlageberater ihren Kunden Anlagevorschläge unterbreiten.
Transaktionsbezogene Anlageberatung
- Findet die Anlageberatung ohne Berücksichtigung des gesamten Kundenportfolios nur für einzelne Transaktionen statt, müssen Finanzdienstleister bei Privatkunden vorgängig eine Angemessenheitsprüfung (typischerweise fragebogenbasiert) durchführen.
- Damit soll sichergestellt werden, dass Finanzdienstleister Ihren Privatkunden nur Transaktionen bestimmter Finanzinstrumenttypen (z.B. Aktien, Obligationen, Anlagefonds, Strukturierte Produkte) vorschlagen, wenn diese auch über deren «angemessenen» Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.